Maschinenbruchversicherung
DIREKT BEI MAUCH
Moderne Land- und Baumaschinen sind in der Regel mit hohen Auslastungszeiten im Einsatz, daher ist jeder Stillstand, der durch einen Schaden entsteht, bares Geld. Neben dem Ärger, dass geplante Tätigkeiten mit der Maschine nicht fristgerecht erledigt werden können, entstehen je nach Schadensausmaß auch erhebliche Reparatur- und eventuelle Folgekosten, wie z.B. Entsorgungskosten.
Um dieses Risiko zu minimieren, bekommen wir bei Mauch immer öfters von unseren Kunden die Frage nach einer Maschinenbruchversicherung gestellt. Diese Frage können wir nun direkt, schnell und unkompliziert mit einem Angebot für eine Mauch Maschinenbruchversicherung beantworten.
Oft wird bei Neumaschinen ebenfalls die Frage gestellt, ob eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist, da ja eine Hersteller-Gewährleistung bei Neufahrzeugen
gesetzlich vorgegeben ist. Die Unterschiede zwischen dem Deckungsumfang einer Herstellergewährleistung und der Maschinenbruchversicherung sind aber
immens. Die Gewährleistung deckt nur die Mängel ab, die bereits bei der Auslieferung vorhanden waren, aber erst im Einsatz zum Schaden führen. Zur Veranschaulichung kann hier z.B. eine vom Hersteller außerhalb der Toleranz verbaute Hydraulikpumpe genannt werden, die erst nach etlichen Betriebsstunden kaputt geht und die neben dem eigentlichen Schaden auch das Erdreich mit Öl verschmutzt. Die Herstellergewährleistung deckt nur den Schaden an der Hydraulikpumpe ab, die Maschinenbruch deckt zudem auch – bis zu einer gewissen Höhe – die Folgekosten der Entsorgung ab.
Ein weiteres häufig vorkommendes Beispiel ist ein Fahr- oder Bedienfehler, der zum Schaden am Fahrzeug führt. Die Herstellergewährleistung greift hier überhaupt nicht, die Maschinenbruchversicherung deckt solche nicht fahrlässigen oder vorsätzlichen
Bedienfehler sehr wohl ab.
Für einen Überblick über den genauen Versicherungsumfang lohnt sich ein Blick in die angeführte Tabelle.
FACTBOX |
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Für Neu- und Gebrauchtmaschinen
abschließbar |
Laufzeiten 1-5 Jahre frei
wählbar, unabhängig von den
jährlichen Betriebsstunden |
Konditionen bleiben über
Vertragslaufzeit fixiert |
Bei Schäden unter € 10.000,–
kann Mauch ohne Gutachter sofort
mit der Reparatur beginnen |
Versicherungsschutz gilt
auch in allen angrenzenden
Nachbarländern |
Genereller Selbstbehalt: € 500,-
(€ 150,- bei Glas & Reifen) |